Ein Bürgergeld-Bonus mag für viele Empfänger von Bürgergeld verlockend erscheinen. Ein solcher Bonus wurde zum 1. Juli 2023 durch eine neue Gesetzesregelung eingeführt. Viele Bürgergeldempfänger stellten einen Antrag auf das zusätzliche Geld, ohne zu wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Inzwischen wurde der Bonus wieder abgeschafft. Es gibt jedoch andere Zuschüsse zum Bürgergeld, die unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden können.
Was ist der Bürgergeld-Bonus und ab wurde wird dieser gezahlt?
Der Bürgergeld-Bonus war eine zusätzliche Förderung zum Bürgergeld, die mit einer neuen Gesetzesregelung zum 1. Juli 2023 eingeführt wurde. Der Bürgergeld-Bonus betrug monatlich 75,00 Euro. Er wurde gezahlt, wenn Bürgergeldempfänger an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnahmen. Die Zahlung erfolgte nur für die Dauer der Weiterbildung, mindestens für einen Zeitraum von acht Wochen. Nur Empfänger von Bürgergeld konnten diesen Bonus erhalten. Empfänger von Arbeitslosengeld I hatten keinen Anspruch darauf.
Der Bürgergeld-Bonus wurde an Empfänger von Bürgergeld gezahlt, die an einer Weiterbildungsmaßnahme des Jobcenters teilnahmen. Diese Maßnahme musste nicht zwangsläufig zu einem Berufsabschluss führen. Voraussetzung war jedoch, dass diese Maßnahme mindestens acht Wochen lang besucht wurde und die Chancen auf einen Job verbessert wurden. Zu solchen Maßnahmen zählten beispielsweise Coaching-Angebote für erfolgreiche Bewerbungen.
Seit dem Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes am 1. April 2024 gibt es diesen Bürgergeld-Bonus nicht mehr. Er wurde jedoch noch an diejenigen weitergezahlt, die ihre Weiterbildungsmaßnahme vor dem 1. April 2024 begonnen hatten. Die Zahlung erfolgte bis zum Ende der Weiterbildungsmaßnahme.
Seit dem Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes am 1. April 2024 gibt es diesen Bürgergeld-Bonus nicht mehr. Dieser wurde jedoch noch an diejenigen weitergezahlt, die ihre Weiterbildungsmaßnahme vor dem 1. April 2024 begonnen hatten. Die Zahlung erfolgte bis zum Ende der Weiterbildungsmaßnahme.

Weiterbildungsgeld von 150 Euro
Das Weiterbildungsgeld von monatlich 150 Euro wird häufig mit dem Bürgergeld-Bonus verwechselt. Dieses Weiterbildungsgeld wird seit dem 1. Juli 2023 an Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und von Bürgergeld gezahlt, die an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Auch Angestellte mit Anspruch auf SGB-II-Leistungen können das Weiterbildungsgeld erhalten, wenn sie eine Weiterbildungsmaßnahme absolvieren. Anders als beim Bürgergeld-Bonus muss diese Maßnahme zu einem beruflichen Abschluss führen. Die Zahlung erfolgt auch, wenn die Maßnahme bereits vor dem 1. Juli 2023 begonnen hat. Sie kann jedoch nicht rückwirkend für die Monate erfolgen, in denen die Maßnahme bereits besucht wurde. Das Weiterbildungsgeld soll ein gezielter Anreiz für die Teilnahme an einer Fortbildung sein.
Voraussetzung, damit das Weiterbildungsgeld gezahlt werden kann, ist die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme, die auf einen Berufsabschluss vorbereitet. Das kann eine Qualifizierungsmaßnahme, eine Umschulung, eine Teilqualifikation oder ein Kurs mit anerkannter Ausbildungsprüfung sein. Das Weiterbildungsgeld kann bis zu drei Jahren gezahlt werden.
Ein Antrag auf das Weiterbildungsgeld von 150 Euro muss nicht gestellt werden. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüfen automatisch, ob ein Anspruch besteht. Die Auszahlung erfolgt monatlich ab dem Beginn der Weiterbildungsmaßnahme. Sie endet mit dem Abschluss der Maßnahme. Das Weiterbildungsgeld kann mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kombiniert werden. Es soll den Empfängern helfen, ihren Lebensunterhalt während der Weiterbildungsmaßnahme zu sichern. Die Empfänger können sich daher voll auf ihre Weiterbildung konzentrieren.
Weitere Zuschüsse für Empfänger von Bürgergeld
Zusätzlich zum Weiterbildungsgeld von monatlich 150 Euro kann noch eine Weiterbildungsprämie gewährt werden. Sie beträgt bis zu 2.500 Euro. Voraussetzungen für die Weiterbildungsprämie sind:
- Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme, die mindestens zwei Jahre dauert
- Umschulungsmaßnahme muss mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden
- Umschulungsmaßnahme endet mit einer Abschlussprüfung durch eine offizielle Kammer wie die IHK
- Abschlussprüfung wurde erfolgreich bestanden
Ist für die Weiterbildungsmaßnahme offiziell eine Zwischenprüfung vorgesehen, kann beim Bestehen der Zwischenprüfung eine Prämie von 1.000 Euro beantragt werden. Weitere 1.500 Euro können als Prämie bei bestandener Abschlussprüfung gezahlt werden.
Wichtig: Die Prämie wird nicht automatisch gezahlt. Wer die Zwischen- oder Abschlussprüfung bestanden hat, muss den Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter stellen und das Prüfungszeugnis vorlegen. |
Heizkostenbonus zum Bürgergeld
Reicht das Bürgergeld nicht aus, um die Heizkostennachzahlung des zurückliegenden Jahres zu leisten, besteht die Möglichkeit, einmalig einen Heizkostenbonus von 500 Euro zu beantragen. Für diesen Heizkostenbonus müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Wohnsitz in Deutschland
- Bedürftigkeit, sodass die Betroffenen die eigenen Lebenshaltungskosten nicht vollständig oder gar nicht decken können
- Erwerbsfähigkeit
- Betroffene müssen dem Jobcenter ihr Vermögen offenlegen
Weiterhin müssen die Heizkosten angemessen sein. Das bedeutet, dass sich die Arbeitsagenturen oder Jobcenter an einem bundesweit gültigen Heizspiegel orientieren. Der Verbrauch muss dem Durchschnitt von vergleichbaren Wohnungen entsprechen. Allerdings spielt bei der Entscheidung über den Heizkostenbonus auch die persönliche Situation des Bürgergeldempfängers eine Rolle. Liegt eine Erkrankung vor, leben kleine Kinder im Haushalt oder verfügt die Wohnung über eine schlechte Wärmedämmung, kann der einmalige Heizkostenbonus auch gewährt werden, wenn die Heizkosten über dem Durchschnitt für vergleichbare Wohnungen liegen.
Leistungen zusätzlich zum Regelbedarf
Zusätzlich zum Regelbedarf können bestimmte Personengruppen beim Bürgergeld einen Mehrbedarf erhalten. Dieser Mehrbedarf wird geprüft und kann für folgende Personengruppen gewährt werden:
- Menschen mit Behinderung
- Alleinerziehende
- werdende Mütter
- Menschen, die aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwendige Ernährung angewiesen sind
- unabweisbare, laufende Bedarfe in Härtefällen
- erhöhter Energieverbrauch bei dezentraler Wärmeversorgung
Im Jahr 2024 wurde für Jugendliche, die Bürgergeld erhielten und 18 Jahre alt wurden, ein Kulturpass-Gutschein von 100 Euro gewährt. Ob dieser Betrag auch 2025 gezahlt wird, ist noch nicht bekannt.
Dies ist ein Gastartikel, der in Kooperation mit VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH entstanden ist.