Sich arbeitslos zu melden kann ein schwieriger Prozess sein – gerade dann, wenn die Kündigung nicht deine eigene Entscheidung war. Dann magst du dich fragen, wie es weitergeht. Und auch Gefühle wie Angst und Unsicherheit, gerade was die Sicherung deiner Lebenskosten angeht, mögen vielleicht aufkommen. Und keine Sorge: Diese Gedanken und Gefühle sind ganz normal. Was in einer solchen Situation wichtig ist: klar zu denken und wissen, welche Schritte nun wichtig sind. Denn so schwierig diese Situation auch sein mag – sich arbeitslos zu melden nach Kündigung ist ganz einfach. Und im besten Fall kannst du die Arbeitslosigkeit nutzen, um dich beruflich weiterzubilden. Wir stehen dir zur Seite und erklären dir, was jetzt zu tun ist.
→ Die wichtigsten Infos, Fristen & Links
Arbeitssuchend melden vs. arbeitslos melden
Auch wenn die Begriffe „arbeitssuchend“ und „arbeitslos“ häufig gleichbedeutend verwendet werden, so stehen sie nicht für das gleiche. Darum klären wir einmal auf:
Arbeitssuchend Arbeitssuchend musst du dich melden, sobald du weißt, dass dein Arbeitsverhältnis endet. Das kann beispielsweise durch eine Kündigung sein oder wegen eines befristeten Vertrags. Das solltest du mindestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses machen. Bei einer kürzeren Kündigungsfrist hast du drei Tage Zeit. | Arbeitslos Du meldest dich ab dem ersten Werktag, nachdem dein Arbeitsverhältnis endet, arbeitslos. Du hast während der Kündigungsfrist noch keinen neuen Job gefunden und stehst damit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt kann dir Arbeitslosengeld zustehen. |
Arbeitslos melden in 3 Schritten
- Arbeitssuchend melden online oder telefonisch kostenlos unter 0800 4 555500.
- Unterlagen vorbereiten.
- Arbeitslos melden online oder persönlich in der Agentur für Arbeit.
Sobald du weißt, dass du bald arbeitslos sein wirst, meldest du dich also arbeitssuchend. Und dafür musst du nicht mal in die für dich zuständige Agentur für Arbeit zu gehen, denn du kannst dich auch telefonisch oder online arbeitssuchend melden. Falls du in der Zwischenzeit keinen Job findest, bereitest du im zweiten Schritt die Unterlagen vor, die du brauchst, um dich arbeitslos zu melden. Und am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit meldest du dich entweder online arbeitslos oder persönlich bei der Agentur für Arbeit. Das ist wichtig, damit du möglichst lückenlos Arbeitslosengeld bekommst.
Übrigens: Wenn du dich zum ersten Mal online arbeitslos melden musst, musst du zunächst einen eigenen Online-Account einrichten. Das ist ein einmaliger Vorgang und mit deinem neuen Account kannst du alle eServices der Agentur für Arbeit nutzen, also Anträge stellen, aktuelle Jobangebote einsehen oder mit den Berater*innen Kontakt aufnehmen. |
Arbeitslos melden: Diese Unterlagen brauchst du
Je nachdem, ob du dich online oder persönlich im Jobcenter arbeitslos melden möchtest, benötigst du verschiedene Unterlagen.
Online arbeitslos melden:
- Online-Ausweis
- oder alternativ: elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte oder nationaler Ausweis von Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Persönlich arbeitslos melden:
- Ausweis mit Wohnadresse, unter der du aktuell gemeldet bist
Arbeitslos melden & Arbeitslosengeld beantragen
Damit du finanziell trotz Arbeitslosigkeit abgesichert bleibst, kannst du Arbeitslosengeld beantragen. Das ist ein Schritt, den du separat zu deiner Arbeitslosmeldung machen musst, denn das Arbeitslosengeld wird nicht automatisch gezahlt. Plus: Du musst ein paar Voraussetzungen erfüllen, um Arbeitslosengeld zu bekommen. Das sind:
✅ du warst insgesamt mindestens 12 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt in den letzten 30 Monaten
✅ du hast dich arbeitslos gemeldet
✅ du hast aktuell keinen Job
✅ du bist auf der Suche nach einem neuen Job und arbeitest dafür mit der Agentur für Arbeit zusammen
Wenn du selbst gekündigt hast, hast du in der Regel eine Sperrfrist von 12 Wochen, bevor du Arbeitslosengeld bekommst. Das gilt allerdings nicht, wenn du nachweisen kannst, dass deine Kündigung gute Gründe hatte. Dazu gehören beispielsweise Mobbing oder Belästigung am Arbeitsplatz, gesundheitliche Gründe oder die Pflege Angehöriger.
Arbeitslosengeld beantragen: Diese Unterlagen brauchst du
Auch den Antrag auf Arbeitslosengeld kannst du heutzutage einfach online stellen. Wenn du auf „Vorgang starten“ klickst, gelangst du direkt in den Prozess. Dafür benötigst du ein paar Unterlagen, die du dir am besten schon vorab zusammenstellst:
✅ Personalausweis (alternativ: Reisepass mit Meldebestätigung, eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Arbeitserlaubnis)
✅ Sozialversicherungsausweis
✅ aktueller Lebenslauf
✅ Kündigungsschreiben bzw. befristeter Arbeitsvertrag
✅ Arbeitsbescheinigung deines letzten bzw. deiner letzten Arbeitgeber
✅ optional: Nachweise über frühere Leistungsbezüge wie Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld
Wir empfehlen dir, den Antrag auf Arbeitslosengeld direkt dann zu stellen, wenn du dich auch arbeitslos meldest. Natürlich kann es dann sein, dass du noch nicht alle Unterlagen parat hast. Das Gute: Diese kannst du nachreichen. Das hat im Zweifel weniger Folgen als wenn du das Arbeitslosengeld zu spät beantragst. Arbeitslosengeld wird, wenn rechtzeitig beantragt, nämlich auch rückwirkend ausgezahlt. Gerade Unterlagen vom Arbeitgeber brauchen oft ihre Zeit und die Mitarbeiter*innen im Jobcenter haben dafür auch Verständnis.
So viel Arbeitslosengeld steht dir zu
Die Höhe deines Arbeitslosengelds ist gesetzlich geregelt. Das sind in der Regel 60 % deines Nettogehalts (Leistungsentgelt); falls du Kinder hast, etwa 67 %. Auch deine Steuerklasse kann sich auf die Höhe des Arbeitslosengelds auswirken. Wenn du eine ungefähre Aussicht haben möchtest, gibt es auch von der Agentur für Arbeit einen Rechner fürs Arbeitslosengeld.
Erst arbeitslos melden – dann Weiterbildung machen
Wenn du dich arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt hast, hast du das Wichtigste schon mal geschafft. Nun hast du die Chance, dich wieder auf deine Karriere zu konzentrieren und motiviert ins Berufsleben zurückzukehren. Auch hierbei unterstützt dich die Agentur für Arbeit: Mit einem Bildungsgutschein hast du die Möglichkeit, während deiner Arbeitslosigkeit eine geförderte Weiterbildung bei LEARNING DIGITAL zu machen und dir beispielsweise ein paar Future Skills anzueignen. Damit steigerst du deinen Wert auf dem Arbeitsmarkt und das Jobcenter übernimmt bis zu 100 % der Kosten.
Tipp: In der Regel wird dir, wenn du dich arbeitslos gemeldet hast, ein Termin bei einer*einem Vermittler*in im Jobcenter gegeben. Nutze dieses Beratungsgespräch, um nach einem Bildungsgutschein oder Weiterbildungsoptionen zu fragen. |
Wirf mal einen Blick auf unser buntes Kursangebot! Dort siehst du, ob die passende Weiterbildung für dich dabei ist, mit der du deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigerst.
Gerne beraten wir dich auch telefonisch – kostenlos und unverbindlich. Melde dich gerne unter 0800 – 376 55 37 (gebührenfrei, Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr).
Arbeitslos melden: Das Wichtigste zusammengefasst
- Melde dich bei der Agentur für Arbeit online oder telefonisch arbeitssuchend – innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung oder drei Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses.
- Am ersten Tag nach Ende deiner Beschäftigung meldest du dich online oder persönlich arbeitslos.
- Ab dem Tag der Arbeitslosigkeit hast du in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld, das du ebenfalls online beantragen kannst.
Arbeitslos melden nach Kündigung: die wichtigsten Fristen
Arbeitssuchend melden:
3 Tage nach Kündigung bzw. 3 Monate vor Arbeitsende
Arbeitslos melden:
am 1. Tag nach Beschäftigungsende
Arbeitslosengeld beantragen:
am 1. Tag der Arbeitslosigkeit
Die wichtigsten Links und Nummern
Telefonisch arbeitssuchend melden: 0800 4 555500 (gebührenfrei)
Online arbeitssuchend und/oder arbeitslos melden: Agentur für Arbeit über den Button „Vorgang starten“
Arbeitslosengeld online beantragen: Agentur für Arbeit über den Button „Vorgang starten“
Arbeitsbescheinigung für deinen Arbeitgeber
Arbeitslosengeld-Rechner
Das Jobcenter vor Ort in deiner Nähe finden
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