Wenn’s um den Arbeitsmarkt geht, wurde 2022 wohl kaum ein Thema so viel diskutiert wie das Bürgergeld – das hast du vermutlich auch mitgekommen. Im Januar 2023 ist die neue Reform in Kraft getreten: Das Bürgergeld soll das Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich auch als Hartz IV bekannt, ablösen. Dabei ist das Bürgergeld viel mehr als ein neuer Name und ein bisschen mehr Geld. Denn was vor allem neu ist: Mit dem Bürgergeld-Bonus lohnt sich Weiterbildung für arbeitslose Menschen gleich doppelt. Denn ab Juli 2023 startet die finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildungen – zusätzlich zum Bildungsgutschein. Hier erfährst du alles, was du dazu wissen solltest.
Bürgergeld vs. Hartz IV: die Unterschiede
Das Wichtigste zuerst: Die monatliche Auszahlung an Arbeitslose steigt mit dem Bürgergeld etwas. Und wer bis 2022 ALG II bekommen hat, erhält seit Januar 2023 automatisch das neue Bürgergeld. Das sind alle Änderungen in der Übersicht:
- Der Regelsatz steigt von 449 Euro auf 502 Euro für Alleinstehende; eheliche oder nichteheliche Partner in einer Lebensgemeinschaft bekommen 451 Euro statt 404 Euro monatlich.
- Der Regelsatz orientiert sich während des laufenden Jahres an der Inflationsrate und verändert sich nicht erst im kommenden Jahr.
- Miet- und Heizkosten werden im ersten Bezugsjahr ohne Höchstgrenze übernommen.
- Werden die Mitwirkungspflichten nicht eingehalten, können maximal 30 Prozent des monatlichen Regelsatzes gestrichen werden – und nicht komplett.
- Die Vermögensgrenze in den ersten zwölf Monaten steigt auf maximal 40.000 Euro. Nur alles darüber muss zunächst verbraucht werden.
- Sind Wohnfläche oder Miete zu hoch, haben Arbeitslose zwölf Monate Zeit, um eine neue Wohnung zu finden.
- Ein Berufsabschluss kann innerhalb von drei Jahren (statt zwei) nachgeholt werden.
- Berufliche Weiterbildung wird stärker gefördert: Wer sich weiterbildet, bekommt ab Juli 2023 einen zusätzlichen Bonus.
UPDATE |
Am 28. März 2024 wurde der monatliche Bürgergeldbonus durch das Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes wieder abgeschafft. |
Man könnte aufgrund dieser Änderungen auch davon sprechen, dass Arbeitslose weniger Sanktionen und Druck ausgesetzt sind. Stattdessen werden ihnen mehr Freiräume und Zeit gegeben, um sich an die neue Lebenssituation anzupassen. Und der Bonus für Weiterbildung fördert eine nachhaltige Integration ins Berufsleben.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Grundsätzlich gilt: Wer bisher ALG II bzw. Hartz IV bekommen hat, hat auch Anspruch auf das neue Bürgergeld. Darüber hinaus haben alle in Deutschland Anspruch auf Bürgergeld, die erwerbsfähig oder hilfebedürftig sind.
Das heißt: Wenn du zum Beispiel arbeitslos bist und dein Anspruch auf ALG I abgelaufen ist, erhältst du Bürgergeld. Wenn das Einkommen so niedrig ist, dass das Geld für den Lebensunterhalt nicht reicht, kann man ebenfalls Bürgergeld beantragen. Und auch wer nicht erwerbsfähig, aber hilfebedürftig ist, kann Bürgergeld bekommen, wenn man mit einer erwerbsfähigen Person zusammenlebt.
Falls du erst seit Kurzem arbeitslos bist und du demnach noch nicht ALG II bezogen hast, dann kannst du das Bürgergeld einfach online beantragen.
Plus: Solltest du hohe Ausgaben fürs Heizen haben, kannst du auch Bürgergeld für einen Monat beantragen, um eine hohe Nachzahlung zu finanzieren.
Das bedeutet das Bürgergeld für Weiterbildung
Laut Politik ist es ein wichtiges Ziel des Bürgergelds, Menschen besser zu qualifizieren und langfristig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zuvor stand vor allem die schnelle Vermittlung arbeitsloser Menschen im Fokus. Du musst also nicht länger jeden Job, der dir vom Jobcenter vorgeschlagen wird, annehmen – zumindest nicht dann, wenn du mit einer Weiterbildung bessere berufliche Chancen hast.
Eine berufliche Weiterbildung trägt also dazu bei, die Ziele der Politik zu erreichen. Aber du kannst damit auch deine eigenen Ziele verfolgen, denn du steigerst mit einer Weiterbildung deine Job-Perspektiven und profitierst gleichzeitig von attraktiven Sonderzahlungen. Diese werden ab dem 1. Juli 2023 ausgezahlt. Das können sein:
- Bürgergeld-Bonus: Wenn du eine Weiterbildung machst, die mindestens acht Wochen dauert, bekommst du monatlich zusätzlich 75 Euro Bonus ausgezahlt.
- Weiterbildungsgeld: Machst du eine abschlussbezogene Qualifizierung wie beispielsweise eine Externenprüfung, erhältst du 150 Euro Bonus pro Monat.
Beide Zahlungen sind anrechnungsfrei und werden zusätzlich zum Regelsatz ausgezahlt. Du wirst also dafür belohnt, wenn du dich weiterbildest.
Mit Bürgergeld-Bonus in deine Zukunft starten
Wie du gesehen hast, kommen mit dem Bürgergeld einige Neuerungen einher, die dir entgegenkommen können. Solltest du also zur Zeit arbeitslos sein und die Vorteile des Bürgergelds nutzen wollen, dann ist eine berufliche Weiterbildung genau das Richtige. Damit kannst du deine Fähigkeiten erweitern und dich fit für die Arbeitswelt von heute – und morgen – machen. Und das Gute ist: Bei einem zertifizierten Bildungsanbieter wie LEARNING DIGITAL kannst du darüber hinaus einen Bildungsgutschein einlösen. Damit werden die Kosten für den Kurs übernommen. In Kombination mit dem Bürgergeld-Bonus lohnt sich eine Weiterbildung also gleich doppelt.
Wirf gerne direkt einen Blick auf unser buntes Kursangebot und schau, ob du eine passende Weiterbildung für dich findest. Gerne beraten wir dich auch telefonisch unter 0800 – 376 55 37 (kostenfreie Hotline, Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr).
Wenn du dich auch für andere Themen rund ums Thema Arbeitslosigkeit & Co. interessierst, dann lies auch gerne alles Wichtige über arbeitslos melden, Arbeitslosigkeit nach Elternzeit oder berufliche Neuorientierung.